Kirchensteuer/Kirchgeld

Kirchensteuer

Aus Kirchensteuereinnahmen finanzieren die Landeskirchen in Deutschland einen Großteil ihrer Arbeit. Der Hebesatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8%, in anderen Landeskirchen 9% der jeweils zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer. Wegen dieser Verknüpfung wird durch die Steuerreform auch die Kirchensteuerlast der Kirchenmitglieder sinken.  Kirchensteuer und Kirchgeld können bei der Steuererklärung als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.
 

Kirchgeld

In Bayern und Baden-Württemberg wird neben der Kirchensteuer auch Kirchgeld erhoben. Es beträgt im Dekanatsbezirk Coburg nach Einkommen gestaffelt zwischen € 5,- und € 100,- jährlich. Es wird hier von der Gesamtkirchengemeinde und von den einzelnen Kirchengemeinden erhoben und kommt direkt den Kirchengemeinden zugute.  
 
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Weiter Informationen zum Thema Kirchensteuer und Kirchgeld finden Sie auf der Seite www.kircheundgeld.de