Kirchenvorstandswahl 2018

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2,2 Millionen Wahlberechtigte wählen am 21. Oktober 2018 rund 10.000 Ehrenamtliche, die gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern Verantwortung für ihre Kirchengemeinde übernehmen.

Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der evangelischen Kirchengemeinde: der KV setzt sich für die Bedürfnisse der Gemeindemitglieder ein und repräsentiert die evangelische Kirche vor Ort. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde.

Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sind im Gottesdienst beteiligt, sie gestalten Kontakte zu den Menschen am Ort, zur politischen Gemeinde und zu Vereinen. Von daher kommen zu den regelmäßigen Kirchenvorstandssitzungen, die je nach Kirchengemeinde zwischen viermal jährlich bis monatlich stattfinden, Termine wie Einführungen, Verabschiedungen, Einweihungen, Kontakte zu den Gruppen und Kreisen in der Gemeinde, ökumenische Kontakte und gemeinsame Aktionen. Die Größe des Kirchenvorstandes hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab.

Der Kirchenvorstand bestimmt für die Dauer seiner Amtszeit einen Vorsitzenden, dieser ist der mit der pfarramtlichen Geschäftsführung Beauftragte. Ebenso bestimmt er innerhalb von drei Monaten in geheimer Wahl aus der Mitte der Kirchenvorsteher eine Vertrauensfrau oder einen Vertrauensmann. Haupt- und ehrenamtlich engagierte Mitglieder der Kirchengemeinde leiten also gemeinsam und treffen Grundentscheidungen für die Entwicklung einer Gemeinde.